Zulassung EU-Fahrlehrer
Das vierte Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes vom 19.03.2008 sowie die erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 11. April 2008, das jetzt bekannt gegeben worden ist bringt die notwendigen Änderungen des Fahrlehrerrechtes, die mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben wurden. Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates , die als Selbständige oder abhängig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen als dem, in dem sie ihre Berufsqualifikation erworben haben.
Leser dieses Abschnittes, die weitere Details zu diesen Änderung erhalten möchten steht die Anfrage an die Redaktion zur Verfügung.
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