Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mit Datum vom 04.September 2008 ist im amtlichen Teil des Verkehrsblattes die vierte Verordnung zu Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.Juli 2008 bekannt gegeben worden. Die Voerordnung beinhaltet neben erforderlichen rechtlichen Änderungen redaktionelle, klarstellende und vereinfachende Vorschriften wie

Harmonisierung der Anforderungen an Lichtbilder für Führerscheine und Pässe

Streichung von Fristen wie die für alle Fahrerlaubnisklassen geltende Fristenregelung der zufolge nach dem Entzug, Verzicht oder Fristablauf (LKW- und Busklassen) nur innerhalb von zwei Jahren bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden konnte.

Die bisher vorgeschriebene Wiederholungsfrist von drei Monaten für eine Prüfung nach zweimaligem Nichtbestehen wird gestrichen.

Überführung der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften aus der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) in die Fahrerlaubnis-Verordnung.

Darüber hinaus wurde durch eine Beschränkung auf bestimmte Tätigkeitsfelder eine strengere organisatorische Trennung der einzelnen Tätigkeiten von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach 66FeV verankert.

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