Alkohohlverbot für Fahranfänger

am 19.Juli 2007 ist das Gesetz  zur Einführung eines Alkohohlverbotes für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Dem betroffenen Personenkreis ist es seit Inkrafttreten untersagt, als Führer eines Kraftfahrzeuges im Strassenverkehr alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl sie unter Wirkung eines solchen Getränkes stehen.

Alkohol am Steuer ist eine der Hauptunfallursachen. Bei 22.004 Unfällen mit Personenschäden im Jahr 2005 stand mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss. Dabei starben 603 Verkehrsteilnehmer. Alkohohlbedingte Unfälle sind in der Regel mit überdurchschnittlichen schweren Folgen verbunden.

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